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Förderung des Wohnungsbaus (LAKRA):
Im Rahmen der Förderung des Wohnungsbaus stellt das Land Baden-Württemberg Alleinerziehenden und
Familien seit vielen Jahren zinsgünstige Kredite zur Verfügung.
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Beim "Erwerb von Neubau" (Gebäude, die bis zu 2 Jahre alt sind) werden in der Regel Alleinerziehende
und Familien mit mindestens 2 zum Haushalt gehörigen Kindern unter 18 Jahren gefördert, sofern die
weiteren Voraussetzungen (insbesondere Einkommensgrenzen) erfüllt sind. In den Sonderprogrammen
"Reihenhausprogramm" sowie "Ökologisch und Innovatives Bauen" werden Alleinerzeihende und Familien
ab 1 Kind (haushaltszugehörig und unter 18 Jahre) gefördert.
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Beim "Erwerb von gebrauchtem Wohnraum" werden in der Regel Alleinerziehende und Familien mit mindestens
3 zum Haushalt gehörigen Kindern unter 18 Jahre gefördert, sofern die weiteren Voraussetzungen
(insbesondere Einkommensgrenzen) erfüllt sind. Alleinerziehende und Familien mit 2 Kindern
(haushaltszugehörig und unter 18 Jahren), die seit mindestens einem Jahr im betreffenden Objekt wohnen,
können ebenfalls gefördert werden, falls die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Einkommensgrenzen)
erfüllt sind.
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Des Weiteren kann die "Erweiterung von vorhandenem Wohnraum" ab einem Kind (haushaltszugehörig und unter 18 Jahren)
gefördert werden.
Weiter Informationen finden Sie unter "Wohnungsbauprogramme" der
L-BANK
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