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Finanzierung   Informationen

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Förderung des Wohnungsbaus (LAKRA):
Im Rahmen der Förderung des Wohnungsbaus stellt das Land Baden-Württemberg Alleinerziehenden und Familien seit vielen Jahren zinsgünstige Kredite zur Verfügung.

Beim "Erwerb von Neubau" (Gebäude, die bis zu 2 Jahre alt sind) werden in der Regel Alleinerziehende und Familien mit mindestens 2 zum Haushalt gehörigen Kindern unter 18 Jahren gefördert, sofern die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Einkommensgrenzen) erfüllt sind. In den Sonderprogrammen "Reihenhausprogramm" sowie "Ökologisch und Innovatives Bauen" werden Alleinerzeihende und Familien ab 1 Kind (haushaltszugehörig und unter 18 Jahre) gefördert.

Beim "Erwerb von gebrauchtem Wohnraum" werden in der Regel Alleinerziehende und Familien mit mindestens 3 zum Haushalt gehörigen Kindern unter 18 Jahre gefördert, sofern die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Einkommensgrenzen) erfüllt sind. Alleinerziehende und Familien mit 2 Kindern (haushaltszugehörig und unter 18 Jahren), die seit mindestens einem Jahr im betreffenden Objekt wohnen, können ebenfalls gefördert werden, falls die weiteren Voraussetzungen (insbesondere Einkommensgrenzen) erfüllt sind.

Des Weiteren kann die "Erweiterung von vorhandenem Wohnraum" ab einem Kind (haushaltszugehörig und unter 18 Jahren) gefördert werden.

Weiter Informationen finden Sie unter "Wohnungsbauprogramme" der L-BANK